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Im Krankheitsfall Ihres Kindes haben Sie Anspruch auf häusliche Krankenpflege
Diese kann von Ihrem Kinderarzt oder vom Krankenhaus verordnet werden.
Der Pflegeumfang wird individuell mit Ihnen, Ihrem Arzt und dem Kostenträger abgesprochen.

Leistungen der Krankenversicherung (SGB V)
Behandlungspflege

Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI)
Grundpflege
Verhinderungspflege § 39
Zusätzliche Betreuungsleistungen § 35b
Beratungseinsatz § 37.3

Sozialamt (SGB XIII)/ Jugendamt (SGBVIII)
Eingliederungshilfe § 53 SGB XIII
Hilfe zur Pflege § 61 SGB XIII
Hilfe für Kinder in Notsituationen § 20 SGB VIII
Hilfe zur Erziehung § 27 SGB VIII
Hilfe für psychisch behinderte Kinder und Jugendliche §35 SGB VIII

Durch unsere langjährige Erfahrung mit den Kostenträger unterstützen wir Sie gerne bei der Kostenabwicklung. Auch bei Behördengängen und Gesprächen mit Ämtern sind wir an Ihrer Seite.
Fragen Sie uns, wenn Sie Hilfe brauchen.
kiddys@home GmbH  |  Kinderkrankenpflegedienst  |  Telefon 02166 945960

deutsches Sprichwort

Die Krankheit Ihres
Kindes raubt Ihre Energie,
bedroht Ihr Familienleben,
kostet Sie Mühe und Einsatz.
Jetzt helfen wir Ihnen.

 
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